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Startseite » 3G, Überbrückungshilfe & KuG
Beschlüssen vom Bund/Land
August, 2021

3G, Überbrückungshilfe & KuG

16.08.2021

Corona-Update für das Gastgewerbe:

Übersicht Öffnungstermine, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe: Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den Öffnungsterminen, Testpflichtvorschriften und den aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. dehoga-corona.de

Corona-Dashboard: Das COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Institut informiert tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen auf Ebene der Länder und der Landkreise. Seit über drei Wochen steigt die 7-Tage-Inzidenz jeden Tag wieder an. Zudem finden Sie auf dem RKI-Dashboard auch eine Liste der Risikogebiete. > zum RKI-Dashboard

Neue Corona-Regeln: Zutritt ab 23.08. nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder  haben neue Beschlüsse (Download) zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst. Spätestens ab dem 23. August gilt die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahre. Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.  Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben. (…)

Alle weiteren Infos sowie den kompletten Artikel finden Sie hier.

Quelle & Text: gastgewerbe-magazin.de

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