23.04.2020
Anhebung des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld soll – gestaffelt nach der Bezugsdauer – auf bis zu 80 Prozent und für Eltern auf bis zu 87 Prozent angehoben werden. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird abhängig gemacht von der Dauer der Zwangspause und davon, dass mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfällt.
1.-3.- Monat – 60% (Bzw. 67% für Eltern) des Lohnausfalls
4.-6. Monat – 70% (Bzw. 77% für Eltern) des Lohnausfalls
ab dem 7. Monat – 80% (Bzw. 87% für Eltern) des Lohnausfalls
Quelle: Website Redaktionsnetzwerk Deutschland