02.07.2020
Update – Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes
- Den Führern von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen wird eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO zur Beförderung aller Güter erteilt. Das gilt auch für Leerfahrten der oben genannten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen.
- Die Ausnahmegenehmigung gilt für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und ist bis zum 31.08.2020 gültig.
- Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 333), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2020 (HmbGVBl. S. 171) durch Zugänglichmachung im Internet öffentlich bekannt gegeben. Sie gilt am Tag nach ihrer Zugänglichmachung im Internet als bekannt gegeben und tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft.
08.06.2020
Update – Außengastronomie
Stadt erstattet Bezirken die Gebühren
Hamburgs zentral gelegene Fußwege werden lebendiger – aber auch voller. Gastwirte dürfen nun mehr Tische und Stühle nach draußen stellen, aber nur auf Antrag bei den sieben Bezirksämtern. Die sollen mehr Außengastronomie zulassen, verfügten die Senatsbehörden. Die Gastwirte müssen dafür nicht einmal zahlen, denn als zweite Hilfe erlässt die Stadt ihnen die Sondernutzungsgebühren auf Antrag bis Silvester. Die Bezirke bekommen die Sondernutzungsgebühren von der Stadt erstattet. Als dritte Hilfe sollen Schausteller, die unter der Absage des Doms und der Jahrmärkte leiden, geeignete Flächen in den Stadtteilen bekommen.
03.06.2020
Update – Das ist erlaubt in Hamburg
Seit dem 27. Mai 2020 sind weitere Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus gelockert. Das ist möglich, weil die bisherigen Regeln über viele Wochen gut befolgt wurden und sich die Ausbreitung des Virus stark verlangsamt hat.
Das Virus ist aber nicht verschwunden. Die Gefahr der Ansteckung ist nur verringert, aber nicht gestoppt. Damit die weitreichenden Öffnungen erhalten bleiben können, müssen alle weiterhin Rücksicht nehmen und die Regeln des Infektionsschutzes beachten:
- Wer sich an öffentlichen Orten aufhält, muss zu anderen einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten.
- Grundlegende Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Das Beisammensein ist nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und den Personen eines einzigen anderen Haushalts gestattet. Bei allen Treffen dürfen nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen. Die Kontaktbeschränkung gilt auch für Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung oder in der Gastronomie.
- In der Gastronomie, im Kino und an vielen anderen öffentlichen Orten müssen Besucher ihre Kontaktdaten angeben. Das ist nötig, damit man im Fall einer Corona-Infektion die Infektionskette nachverfolgen kann.
- Achten Sie auf Hygiene: häufiges Händewaschen sowie Niesen und Husten nur in die Armbeuge. Ein benutztes Taschentuch sollte sofort entsorgt werden.
- Im öffentlichen Nahverkehr und wenn Sie in Läden oder auf dem Wochenmarkt einkaufen, ist das Tragen einer Mund-und-Nasen-Bedeckung Pflicht.
- Personen, die diese aus gesundheitlichen Gründen – zum Beispiel wegen einer Vorerkrankung oder wegen Atemwegsbeschwerden – nicht tragen können, sind von der Masken-Pflicht befreit. Wenn sie Geschäfte, Wochenmärkte und ÖPNV ohne entsprechenden Schutz betreten, müssen sie dies auf Nachfrage glaubhaft begründen, beispielsweise durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch ein Dokument wie Schwerbehindertenausweis oder Allergiker-Pass.
Das ist weiterhin untersagt beziehungsweise geschlossen:
- Ohne Ausnahme Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen.
- Theater, Konzerte
- Bars, Shisha-Bars, Clubs und Diskos
- Sauna und Wellness
- Gemeinschaftsumkleiden und -duschen
- Picknick im Park und Essen in der Öffentlichkeit
- Messen
- Jahrmärkte und Volksfeste
- Freizeitparks
Quelle: https://www.hamburg.de/coronavirus/13757524/das-ist-erlaubt/
13.05.2020
In Hamburg öffnen heute die Restaurants
Doch welche Auflagen gelten jetzt? Hier der offizielle Fahrplan der DEHOGA für Hamburg: