02.07.2020
Update – Kein Kramermarkt dieses Jahr, Buffet wieder erlaubt, Tanzen auch
- Großveranstaltungen wie der Kramermarkt, mit mehr als 1.000 Besuchern, bleiben bis mindestens Ende Oktober untersagt. Damit setzt Niedersachsen einen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 17.06.2020 um. Dies betrifft leider die Durchführung aller Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen; auch der Besuch dieser Veranstaltungen bleibt verboten.
- Soweit es um Buffets zur Selbstbedienung geht, dann sind diese auch weiterhin nicht zulässig. Wenn jedoch ein/e Mitarbeiter/in hinter dem Büffet steht und die Speisen auflegt, sind Büffets wieder möglich. Ansonsten können Sie ab Montag, 22. Juni auch wieder mit einer Gruppe von bis zu 10 Personen an einem Tisch sitzen unabhängig von dem jeweiligen Hausstand. Und auch der bisherige Mindestabstand von 2 Metern zwischen allen Tischen wird aufgehoben. Wichtig bleibt lediglich der persönliche Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zu Ihrem Hausstand bzw. einem weiteren oder zu Ihrer gemeinsamen 10er-Gruppe gehören.
- Die wenigsten Tänze bei Feierlichkeiten sind kontaktarm, insofern sollten Sie genau überlegen, ob Sie dies ermöglichen. Es ist weniger eine Frage der Rechtsverordnung, sondern vielmehr die Frage an Sie, wie Sie die Balance zwischen Hochzeitsfeier und dem eigenen Schutz vor einer möglichen Infektion sowie den Schutz ihrer Gäste herstellen möchten.
Wenn viel Platz ist, die Tanzpaare sich tatsächlich auf einen bzw. nur auf einen weiteren Hausstand oder eine feste 10er-Gruppe beschränken und dazu auch noch ein hinreichend großer Abstand zu den anderen Paaren gehalten werden kann, dann ist das zwar theoretisch möglich, aber ist all das auf Dauer wirklich realistisch einzuhalten?
08.06.2020
Update – Auch Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen
- Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Alle Besucher müssen einen Sitzplatz haben und ihre Kontaktdaten angeben.
- Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen ihre Belegungsquote von 60 auf bis zu 80 Prozent ausweiten.
- An Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen und anderen religiösen Feiern dürfen nun bis zu 50 Personen teilnehmen.
- Nach Restaurants, Cafés und Imbissen dürfen nun auch Bars und Kneipen wieder öffnen.
Spezialmärkte mit Eintritt unter freiem Himmel – etwa Flohmärkte und Tuchmärkte – sowie Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen unter Auflagen öffnen. - Touristische Busreisen sind wieder erlaubt: Fahrgäste müssen während der Fahrt Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Schwimm-, Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen.
- Sportler können wieder Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten wie Schulungsräume nutzen.
- Die Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und Ferienhäuser fällt weg.
- Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen diese unter Auflagen etwa für Spaziergänge und Einkäufe wieder verlassen.
- Angebote für Kinder und Jugendliche sind auch unter der Aufsicht von Personen, die eine Jugendleiter-Card haben, mit bis zu zehn Personen möglich.
- Weiterhin untersagt ist die Öffnung von Clubs, Discos, Shisha-Bars, Opern- und Konzerthäusern, Messen und Kinos – sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden. Dasselbe gilt auch für Prostitution, Saunabesuche und sämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Bis Ende August seien zudem Gruppenreisen für Kinder und Jugendliche verboten.
25.05.2010
Update – Niedersachsen lockert Corona-Vorgaben für Restaurants, Cafés, Biergärten und Hotels
Die Corona-Regeln in Niedersachsen werden für die Gastronomie weiter gelockert. Die 50-Prozent-Regelung für Restaurants entfällt. Auch in Bremen darf die Gastronomie wieder öffnen. Die neuen Vorgaben im Überblick:
- Niedersachsen lockert Corona-Regeln – 50-Prozent-Regelung entfällt ab 25. Mai
- Strenges Hygienekonzept für Restaurants, Cafés, Gaststätten und Biergärten gilt weiterhin
- Gästen wird zu Reservierung geraten – sie müssen Namen, Telefonnummer und Adressen hinterlegen
Update, 25. Mai: Die Coronavirus-Regeln in Niedersachsen werden trotz der Infektionen nach einem Restaurantbesuch im Landkreis Leer am Montag erneut gelockert. Zu den Profiteuren zählt das Gastgewerbe: Erstmals seit Beginn der Krise dürfen Hotels wieder öffnen und bis zu 60 Prozent ihrer Plätze belegen. Für Restaurants entfällt die maximale Auslastung von 50 Prozent, allerdings müssen Mindestabstände weiter gewahrt werden.
13.05.2020
In Niedersachsen öffneten am Montag die Restaurants
Doch welche Auflagen gelten jetzt? Hier der offizielle Fahrplan der DEHOGA für Niedersachsen: