11.05.2020
Gastronomen atmen auf – werden jetzt bundesweit Lockerungen entschieden?
Update!
Mecklenburg-Vorpommern öffnete ab Samstag wieder die Gastronomie, und Niedersachsen ab heute (Montag, 11.05.), wenn auch unter hohen Hygiene-Auflagen … Weitere Bundesländer verkünden ihren Gastro-Fahrplan ab morgen.
Doch wie sehen die Hygiene-Vorschriften für den #restart konkret aus? Das fragen sich jetzt viele Gastronomen. Hier ein „kleiner“ Überblick:
Ein- und Ausgang
- Es ist ratsam, die Gäste umgehend im Eingangsbereich in Empfang zu nehmen und direkt zu ihren festgelegten Plätzen zu führen.
- Ein Desinfektionsspender im Eingangsbereich vermittelt ein Gefühl der Sicherheit und wird sicher gern genutzt.
- Anleitungen zu den Hygiene- und Abstandsregeln im Restaurant sollten einerseits bereits von außen sichtbar sein, aber auch im Eingangsbereich innen noch einmal gut zu erkennen sein, zum Beispiel mit einem Aufsteller.
- Kleine Flyer oder Aufsteller auf dem Tisch, die auf sympathische Weise auf die neuen Regeln hinweisen, sorgen für Gesprächsstoff und klären die Gäste auf.
- Auch wenn es ungewohnt ist, sollten Gäste ihre Jacken und Mäntel mit an den Sitzplatz nehmen und nicht an der Garderobe ablegen. Je nach Witterung können Eingangstüren zu Stoßzeiten geöffnet bleiben.
Außengastronomie
- Wie im Innenbereich sollten auch hier großzügige Abstände zwischen den Tischen eingehalten werden.
- Wenn möglich ist der Verkauf von Flaschen hygienischer als in Gläser abgefüllte Getränke, leicht umzusetzen bei Softdrinks und zahlreichen alkoholfreien Getränken, sowie Bier.
- Selbstbedienung ist erst einmal zu vermeiden, auch die Besteckkörbe auf den Tischen müssen vorerst warten.
Toilettenanlagen
- Seifenspender sollten in jeder Toilettenanlage vorhanden sein, wenn möglich ist eine kontaktlose Variante zu bevorzugen.
- Ergänzend sollte Desinfektionsmittel für die Hände angeboten werden.
- Einwegtücher zum Abtrocknen der Hände sind waschbaren Handtüchern auf jeden Fall vorzuziehen.
- Eine regelmäßige Desinfektion von Türklinken und Armaturen sollte zusätzlich zum bestehenden Reinigungsintervall aufgenommen werden.
- Eine offen aushängende Liste mit der regelmäßigen Unterschrift der Reinigungskraft schafft Vertrauen.
- Viren- und bakterientötende Reinigungsmittel sind in Zeiten einer Pandemie vorzuziehen.
- Sind Pissoirs in der Toilette verbaut, sollte jedes zweite gesperrt oder für eine physische Abgrenzung gesorgt werden.
Küche
- Wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen, sollten die Arbeitsbereiche voneinander getrennt werden. Ansonsten ist auf möglichst großen Abstand zwischen dem Personal zu achten.
- Eine geeignete Maske sollte neben Einweghandschuhen zur Grundausstattung gehören, Kochmütze oder Haarnetz vervollständigen das hygienische Arbeitsoutfit.
- Der Reinigungsintervall für die Berufsbekleidung sollte besonders beim Küchenpersonal erhöht werden.
- In der Spülküche/im Spülbereich muss auf eine genaue Trennung von sauberem und schmutzigem Geschirr geachtet werden.
- Auch Arbeitsmaterialien sollten häufiger mit heißem Wasser gereinigt werden, da dies den Viren entgegenwirkt.
Frühstück
- Das allseits beliebte Frühstücksbuffet bekommt eine Auszeit, trotzdem können die Gäste mit einem umfangreichen Frühstück verwöhnt werden.
- Eine Frühstückskarte mit der Möglichkeit schon am Vortag eine Auswahl zu treffen erleichtert am nächsten Morgen die Zubereitung.
- Warum nicht eine Frühstückskarte mit Angeboten für jeden Geschmack offerieren? Ein süßes oder deftiges Arrangement, eine vegetarische und eine vegane Variante – schon sollte jeder Gast das Passende finden.
- So praktisch sie auch sind, Kaffeevollautomaten zur Selbstbedienung haben ebenfalls eine Auszeit verdient. Wer nicht über ausreichend personelle Kapazitäten verfügt, um jedem Gast seine individuelle Kaffeespezialität zuzubereiten, kann auf die altgediente Kanne auf dem Tisch zurückgreifen.
- Oft wegen des Verpackungsmülls vermieden, bekommen Portionspackungen im Angesicht eines Coronavirus schon wieder ein viel positiveres Image. Einfach einmal schauen, was das Angebot hergibt – von Müsliportionen über Smoothies gibt es auch hier viele Möglichkeiten, den Gast zu überraschen.
Fahrstuhl
- Wer einen Fahrstuhl im Haus hat, sollte eine regelmäßige Desinfektion von Knöpfen und Handläufen sicherstellen.
- Ein Aushang bezüglich der Verhaltensregel im Fahrstuhl und der erlaubten Anzahl der Personen aus verschiedenen Haushalten im Aufzug ist ebenfalls sinnvoll.
Hoteletage
- Auch wenn mancher Gast betrübt sein wird, sollte die Minibar derzeit außer Betrieb genommen werden.
- Alternativ kann der Gast Getränke oder Snacks separat erwerben und dann dort kühlen.
- Auch für das Reinigungspersonal sollte eine Mund-Nase-Bedeckung zur Pflicht werden.
- Wer noch kein farbkodiertes Reinigungskonzept hat, sollte es jetzt einführen und die Mitarbeiter entsprechend in der Nutzung einweisen.
- Während der Reinigung sollten die Zimmer möglichst lang gelüftet werden.
- In den Fluren befindliche Schalter und Handläufe sollten ebenfalls in einem gestrafften Reinigungsintervall desinfiziert werden.
- Wenn möglich, ist ein Wechsel der Reinigungstücher nach jedem Zimmer zu empfehlen.
Rezeption
- Der digitale Check-in erlebt vermutlich in den kommenden Monaten einen enormen Aufschwung: Gäste sind derzeit mehr denn je bereit digitale Systeme zu nutzen, um ein Infektionsrisiko zu vermeiden.
- Das Anbringen von Abstandsmarkierungen auf dem Boden und Hinweisschilder auf die Abstandregel erinnert Gäste an das im Supermarkt gelernte Verhalten.
- Auch hier gilt: Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern vermittelt den Gästen auch den Eindruck, dass das Personal der Situation mit dem angemessenen Ernst begegnet.
- Eine Trennscheibe kann den Mundschutz überflüssig machen, muss aber korrekt angebracht sein und jedwede Tröpfchenübertragung unterbinden.
- Mobile Payment ist das Gebot der Stunde, Bargeldzahlungen sollten wenn möglich vermieden werden.
- Verfügt das Hotel über Zimmerschlüssel- oder Karten, sollten diese bei Rückgabe desinfiziert werden.
Innerbetrieblicher Workflow
- Um auch für die Mitarbeiter das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, sind Teams mit immer gleicher Besetzung für den Zeitraum der Pandemie eine sinnvolle Lösung.
- So können im Zweifelsfall Infektionsketten zurück verfolgt werden.
- Kostenlos zur Verfügung gestellte Mund-Nase-Abdeckungen sollten selbstverständlich sein. Mittlerweile gibt es die Masken auch in zahlreichen Qualitäten mit der Möglichkeit der Individualisierung. Auch die Lieferzeiten haben sich wieder normalisiert.
- Der Betreiber sollte die Reinigung der Arbeitskleidung und besonders der Masken in die eigene Hand nehmen und so sicherstellen, dass alle Mitarbeiter stets gut geschützt sind.
- Jeder Mitarbeiter sollte seinen Arbeitsbereich haben, das Hin- und Herspringen zwischen Service, Küche und dem Telefon erhöht unnötig das Risiko einer Ansteckung.
- Wenn möglich, Mitarbeiter mit mobilen Geräten kassieren lassen, so dass jeder ein eigenes Gerät benutzen kann.
- Wer festgestellt hat, dass der neu eingeführte Lieferservice und die To-go-Angebote gut angenommen werden, sollte sie fest in das Programm aufnehmen und auch entsprechend kommunizieren.
- Neben Social-Media und Homepage kann auch im Betrieb selbst auf den Service hingewiesen werden.
Umgang mit den Gästen
- Die Gäste freuen sich, wieder reisen und den Service einer Hotelübernachtung in Anspruch nehmen zu dürfen.
- Die Übermittlung eines Sicherheitsgefühls sollte daher zum Restart an erster Stelle stehen.
- Die Aufklärung über die getroffenen Hygienemaßnahmen sollten schon vorab via E-Mail oder Social-Media kommuniziert worden sein.
- Kommt der Gast ins Restaurant oder die Hotellobby, wird selbstverständlich auf alle körperlichen Gesten wie Händedruck oder Schulterklopfen verzichtet.
- Auch die Abstandsregel von 1,50 Meter sollte unbedingt eingehalten werden.
- Es schadet nicht, an markanten Stellen noch einmal mit eindeutigen Schilder oder Postern auf die gängige Hust- und Niesetikette hinzuweisen. Hier finden sich auch Vorlagen für jeden Stil zum kostenfreien Download im Internet.
Umgang mit den Mitarbeitern
- Die Mitarbeiter sollten das Gefühl vermittelt bekommen, dass ihr Arbeitgeber ihre Nöte und Ängste ernst nimmt. Die Menschen gehen unterschiedlich mit der derzeitigen Situation um und sicher lässt sich im Gespräch eine Lösung für die meisten Probleme finden.
- Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter umgehend mit den neuen und angepassten Hygiene- und Abstandsregeln vertraut gemacht werden. Alle Fragen sollten ausnahmslos geklärt und ernst genommen werden.
- Auch in den Mitarbeiterbereichen wie Küche oder Umkleide können plakative Erinnerungen an die neuen Regeln helfen, sie sich einzuprägen.
- Teambesprechungen sollten selbstverständlich ebenfalls auf Abstand stattfinden.
- Der Unternehmer muss den Mitarbeitern klar machen, dass sie bei den Anzeichen eines Infektes sofort nach Hause gehen müssen und je nach Symptomen einen Arzt aufsuchen oder dort telefonisch Rat einholen sollen.
- Kranke Angestellte sind derzeit mehr denn je dem Betrieb fernzuhalten.
- Wer derzeit ungern mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt und lieber auf Fahrgemeinschaften zurückgreift, sollte dadurch entstehende Verspätungen vorab klären und eine Lösung finden.
- Auf gar keinen Fall sollten Mitarbeiter in ihrer Arbeitskleidung den ÖPNV nutzen.
- Der Unternehmer sollte klären, ob es Tätigkeiten gibt, die im Homeoffice ausgeführt werden können und dann den Mitarbeitern entsprechende Angebote unterbreiten.
Quelle:Gastgewerbe-Magazin
https://gastgewerbe-magazin.de/corona-hygienekonzept-der-richtige-schutz-fuer-mitarbeiter-und-gaeste-29687
05.05.2020
Hier ein Auszug aus dem Artikel, erstellt von restaurant-ranglisten.de
Hamburg
„Der Betrieb von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420), wird untersagt. Das gilt auch für Speiselokale und Betriebe, in denen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, Personalrestaurants, Kantinen sowie Speiselokale im Beherbergungsgewerbe (wie beispielsweise Hotelrestaurants). Nicht-öffentlich zugängliche Personalrestaurants und Kantinen können, sofern dies zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist, betrieben werden, sofern ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Tischen gewährleistet ist.“ (Quelle)
Wirtschaftssenator Michael Westhagemenn kündigte am 17. April an, die folgenden 14 Tage zu nutzen, um darüber zu beraten, wie mit der Gastronomie in der Zeit nach dem 3. Mai umgegangen werden kann. Dazu sollen Gespräche mit dem DEHOGA geführt werden. Am 27.4. erklärte er, eine Öffnung der Gastronomie ab dem 18. Mai halte er für denkbar.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hatte zunächst eine Öffnung von Terrassen in der Gastronomie zum 11. Mai in Aussicht gestellt, falls die Infektionszahlen niedrig bleiben. „Der Tourismus ist stark -wie kaum eine andere Branche- bundesweit betroffen. Wir brauchen ein Signal und eine schrittweise Perspektive für die Branche. Unter Einhaltung aller Hygienestandards, der entsprechenden Abstände und unter Kontrolle des ständigen Infektionsgeschehens bei Corona-Infektionen sollte eine vorsichtige Öffnung im Außenbereich möglich sein“, forderte Wirtschaftsminister Glawe. Darüber wird in der Taskforce „Sicherer Tourismus“ mit allen Beteiligten, sowie in der kommenden Woche auch im Kabinett gesprochen. Über die neue Corona-Verordnung soll im Kabinett zwischen dem 4. und 6. Mai entschieden werden, kündigte Glawe weiter an. (Quelle). Am 30.4. ergänzte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, „solle es bei der Schaltkonferenz der Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin keine Einigung geben, sei auch ein Sonderweg Mecklenburg-Vorpommerns möglich. Dabei werde es aber nicht „wie früher“, es gehe um sicheren Tourismus„, sagte Schwesig auf NDR Info. Gaststätten und Restaurants würden „Stück für Stück“ öffnen dürfen. Dafür müsse es keine bundeseinheitlichen Lösung geben, da es in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich weniger Infektionsfälle gebe als z.B. in Bayern. (Quelle sowie Quelle) Das „Konzept für sicheren Tourismus“ sieht so aus:
Der Neustart des Tourismus soll in 5 Phasen erfolgen:
Phase 1: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Tourismus
Zweitwohnbesitzer*innen aus anderen Bundesländern können wieder in ihre Zweitwohnungen. Außerdem können Dauercamper*innen wieder ihren Campingplatz nutzen, sofern sie ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Bundesländern können ihren Dauercampingplatz wieder nutzen, wenn dieser als Zweitwohnsitz gemeldet ist.
Phase 2 Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Gastronomie-Tourismus
Vorsichtige Öffnung der Gastronomie unter strengen, an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen. Öffnung tourismusaffiner Tagesangebote (z.B. Fahrradverleih, Bootsverleih, Strandkorbvermietung) mit strengen Auflagen.
Phase 3: Vorsichtiger Start in den Übernachtungstourismus für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns
Der Übernachtungstourismus wird in dieser Phase ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, sowie Dauercampern, ermöglicht.
Phase 4: Öffnung des Übernachtungstourismus für Gäste aus anderen Bundesländern
Tourismus von Bundesbürgern unter strengen, an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientierten Auflagen.
Phase 5: Tagestourismus und Neue Normalität auch für Gäste anderer Länder
Tagestourismus entsprechend den dann geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Übernachtungstourismus auch von Gästen anderer Länder möglich (soweit nicht Risikogebiete). (Quelle)
Am Abend des 4. Mai wurde bekannt, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Gastronomie nun bereits am 9. Mai wieder öffnen soll. Nach Angaben von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) gilt dies unter bestimmten Hygieneauflagen. So sollen maximal sechs Erwachsene an einem Tisch sitzen dürfen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass ab dem 18. Mai Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen öffnen dürfen. Beide Termine gelten allerdings nur für einheimische Gäste. Ab dem 25. Mai, rechtzeitig vor den Pfingstferien, sollen dann auch wieder auswärtige Gäste im Bundesland übernachten dürfen. Dafür sollen 60% der Betten zur Verfügung gestellt werden. Genaueres dürfte am 7. Mai nach einer Kabinettssitzung bekannt gegeben werden.
Niedersachsen
In Niedersachsen sind alle Gaststätten geschlossen. Nur der Außer-Haus-Verkauf von Speisen soll weiterhin möglich sein, kündigte Ministerpräsident Stephan Weil am letzten Freitag an. Im Einzelnen gilt folgendes: „Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen sind in Niedersachsen so schnell wie möglich zu schließen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat am Freitag einen entsprechenden Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover versandt. Es gelten dabei Ausnahmen für Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außer-Haus-Verkaufs und für Lieferdienste. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen wird darüber hinaus die bargeldlose Bezahlung empfohlen.“ (Quelle)
Wirtschaftsminister Althusmann nannte am 4. Mai in einer Pressekonferenz den 11. Mai als Termin für die Öffnung der Gastronomie. Dieser Termin gelte nur für Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten. Dazu sind verschiedene Einschränkungen vorgesehen. So dürfen in dieser Stufe nur maximal 50% der Plätze eines Betriebs genutzt werden. Zudem werde es eine Reservierungspflicht und Kontaktdatenerfassung geben, sagte Althusmann. Hinzu kämen Abstands- und Hygiene-Regeln, die der Minister aber nicht näher erläuterte.“Überall in der Gastronomie müssen Hygienekonzepte vorliegen“, heißt es in einer parallel veröffentlichten Pressemitteilung. Selbstbedienung und Buffets werden, nach den Worten des Ministers, untersagt. Die darauffolgende Stufe soll zum 25. Mai greifen, in der eine weitere Ausweitung des Betriebs von Restaurants, Gaststätten, Café und Biergärten in Aussicht gestellt wird. Zu diesem Termin soll auch ein Öffnungskonzept für Hotels und Jugendherbergen vorliegen, die dann mit eingeschränkten Kapazitäten öffnen dürften. Bars, Kneipen und Diskotheken sollen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Der Plan soll endgültig nach den Beratungen des Bundes und der Länder am 6. Mai beschlossen werden. (Quelle) Ein gemeinsamer Gaststättenbesuch soll jedoch nur im Rahmen der allgemein geltenden Regelungen zu Abstand und Kontaktbeschränkungen möglich sein.(Quelle) Bei der Lockerung der Kontaktbeschränkungen zeigte sich Ministerpräsident Stephan Weil jedoch vorsichtig, denn die bisherigen Auflagen hätten sich als erfolgreich für die Einschränkung des Infektionsgeschehens erwiesen. Eine Lockerung der Auflagen könne er nicht empfehlen, sagte der Ministerpräsident. Die Details für die Auflagen sollen bis zum 8. Mai von der Landesregierung, den Kommunen, dem DEHOGA und der Gewerkschaft NGG erarbeitet werden.
Der niedersächsische 5-Stufen-Plan für die Gastronomie (Ergänzung der Daten von uns)
Stufe 1 (bereits in Kraft):
Übernachtungstourismus, der weitestgehend autark ist, soll als erstes wieder zugelassen werden. Dazu zählen Zweitwohnungen und Dauercamping – jeweils zur Eigennutzung.
Die Beförderungseinschränkungen auf die ostfriesischen Inseln werden aufgehoben.
Stufe 2 (ab 11. Mai):
Der Übernachtungstourismus wird für folgende autarke Angebote geöffnet: Ferienwohnungen/ -häuser, sonstige Campingplätze, Boote, Wohnmobilstellplätze. Zur Reduzierung des Kontaktaufkommens soll der „Gästeumschlag“ reduziert werden: bei Ferienwohnungen/ -häusern durch eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen und bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen, Wohnmobilstellplätzen durch eine max. Auslastung von 50%. Bei letzterem Punkt kommen noch zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschafseinrichtungen (z.B. Sanitär) hinzu.
Nach der eingeschränkten Zulassung von Übernachtungstourismus soll auch die Öffnung der Gastronomie erfolgen, allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten. Folgende Einschränkungen: in der ersten Stufe Öffnung nur mit max. 50% der Plätze, Reservierungspflicht, Kontaktdatenerfassung der Kunden, Untersagung von Selbstbedienung/Buffet, Abstandsregelungen, Hygieneanforderungen. Bars, Kneipen, Diskotheken bleiben geschlossen.
Stufe 3 (ab 25. Mai)
Ausweitung der Öffnung der Gastronomie erfolgt, allerdings weiterhin beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten. Hierzu wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, DEHOGA, NGG und Kommunen erarbeitet. Bars, Kneipen, Diskotheken bleiben untersagt. (Anm: MW = Wirtschaftsministerium, MS = Gesundheitsministerium, DEHOGA= Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, NGG = Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten)
Öffnung von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch zur touristischen Nutzung (Ausschluss: Wellnessbereiche). Die Auslastung wird auf max. 50% beschränkt und es gilt eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen. Bei der Hotelgastronomie ist Selbstbedienung/Buffet untersagt, die Essenszeiten sind zu terminieren und es gelten die gleichen Beschränkungen wie oben unter Gastronomie aufgeführt.
Stufe 4 (kein Datum genannt):
Ausweitung der Öffnung des Übernachtungstourismus. Hierzu wird bis zum 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, DEHOGA, NGG und den Kommunen erarbeitet.
Stufe 5 (kein Datum genannt):
Aufhebung der noch bestehenden Beschränkungen für den Übernachtungstourismus, abhängig vom Infektionsgeschehen. Ergänzende Empfehlung: eine landesweite Regel für den Zugang zu den ostfriesischen Inseln bedarf es in Übereinstimmung mit der Region nicht mehr. Die Landkreise können aber Regelungen treffen. Regelungen zum sonstigen Tagestourismus sind bisher landesseitig nicht erfolgt.
Derzeitige Regelungen bzgl. Hotspots werden durch die Kommunen ausreichend abgedeckt.
Weitere Informationen zu den anderen Bundesländern finden Sie auf der jeweiligen Seite der Länder.
Quelle: restaurant-ranglisten.de