03.04.2020
Beschränkungen für das Gastgewerbe und Förderprogramme der Länder
Aufklärung statt Panik. Was ist in der Gastronomie heute noch erlaubt? Bekanntlich mussten ab dem 21. März um 0:00 Uhr alle Gaststätten schließen. Lieferung und Abholung von Speisen – auch von gastronomischen Betrieben – bleiben aber weiterhin erlaubt. Trotzdem gibt es weiterhin keine einheitlichen Regelungen. So darf man in Hamburg zum Beispiel kein Essen mehr „to go“ anbieten. In Berlin geht das weiterhin.
Hier die aktuellen Links von der DEHOGA zu den Informationen aus Ihrem Bundesland:
Hamburg
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Schleswig-Holstein
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Mecklenburg-Vorpommern
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Bremen
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Niedersachsen
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Berlin
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Baden-Württemberg
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Brandenburg
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Hessen
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Nordrhein-Westfalen
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Rheinland-Pfalz
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Saarland
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Sachsen
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Sachsen-Anhalt
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Thüringen
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Bayern
Übersicht der aktuellen Beschränkungen
Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)