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Startseite » Aktuell: Überbrückungshilfen
Beschlüssen vom Bund/Land
Juni, 2020

Aktuell: Überbrückungshilfen

10.07.2020

Update!

Das Portal zur Antragstellung ist nun online: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html


08.07.2020

Update

Ab heute, 08. Juli, kann die Überbrückungshilfe über ein vom Bundeswirtschaftsministerium eingerichtetes und betreutes Portal beantragt werden.

Wichtig: Den Antrag stellen kann nur ein vom Unternehmen beauftragter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer. Dieser registriert sich ab dem 8. Juli auf dem Portal des BMWi und erhält per Post die zur Antragstellung erforderliche PIN. Ein zweistufige Authentifizierungsverfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich.

Ab dem 10. Juli soll dann die Antragstellung möglich sein.

 

17.06.2020

Überbrückungshilfen

Die am 12. Juni von der Regierung verabschiedeten Überbrückungshilfen sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen die kommenden Monate zu überstehen, und sie vor weiteren Betriebsschließungen bewahren. Das Volumen der Überbrückungshilfen liegt bei maximal 25 Mrd. Euro.

Sobald der Antrag gestellt werden kann, informieren wir Sie hier und über Facebook und Instagram!

Was und wofür sind die Hilfen?

  • Für kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen.
  • Für Fixkosten wie z.B.: Miete & Pacht, Teile der Ausbildungs- oder Steuerberaterkosten, für Wartung, Instandhaltung, Strom, Wasser oder Heizung. Zudem fallen Zinszahlungen, Leasingraten und Versicherungskosten unter zu fördernde Kosten.

Welche Voraussetzungen muss mein Betrieb mitbringen?

  • Er darf bis Ende 2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
  • Der Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr um min. 60% eingebrochen sein.
  • Bei Unternehmen, die nach dem April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
  • 50% der Fixkostenbei Einbruch zwischen 50% und 70%
  • 40% der Fixkosten bei Einbruch zwischen 40% und unter 50%
  • Liegt der Umsatz in einem Fördermonat bei wenigstens 60% des Umsatzes des Vorjahresmonats, entfällt die Überbrückungshilfe anteilig für den jeweiligen Fördermonat.
  • Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate.
  • Bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate.
  • Bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 15.000 Euro für drei Monate.
  • In begründeten Ausnahmefällen – Kleinunternehmen mit sehr hohen Fixkosten – können diese Höchstbeträge überschritten werden.

Wie und wann kann man einen Antrag stellen?

  • Der Antrag muss spätestens bis zum 31. August gestellt werden, die Auszahlungsfrist liegt beim 30. November 2020.
  • Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss Umsatzausfälle und die betrieblichen Fixkosten bestätigen.
  • Ab wann man Anträge stellen kann, ist noch nicht bekannt.

Die offiziellen Eckpunkte der Bundesregierung finden Sie hier.

Quellen: gastgewerbe-magazin.de, Bundesregierung.de­

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