13.07.2020
Verlängerung der Frist zur Kassenumstellung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September 2020 manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Mehrwertsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen.
In folgenden Bundesländern wurde deshalb jetzt die Frist zur Kassenumstellung bis zum 31. März 2021 verlängert:
- Hamburg
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Nordrhein-Westfalen
- Hessen
- Baden-Württemberg
- Bayern
Voraussetzung ist allerdings, dass die Unternehmen nachweisen können, bis spätestens zum 30. September 2020 eine verbindliche Bestellung oder einen Auftrag zur Umrüstung der Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in die Wege geleitet zu haben.
„Wir schaffen eine pragmatische Lösung, die dem Handel in ohnehin schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie Luft verschafft“, teilt das Finanzministerium laut der Tageskarte mit.
Quelle: DHZ