26.08.20
Verlängert: KuG und Überbrückungshilfen
Am späten Dienstagabend hat sich die Regierung geeinigt. Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate verlängert und die Überbrückungshilfe bis Ende des Jahres.
Die mögliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 verlängert. Betriebe, die bereits Anfang dieses Jahres Kurzarbeit angemeldet hatten, könnten das Instrument statt der regulär zwölf bis zu 24 Monate nutzen. Auch der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit und die Erstattung von Sozialbeiträgen für Unternehmen werden großzügig fortgeschrieben. Die Koalitionäre versprechen sich davon, dass viele Arbeitsplätze gerettet werden können und die Wirtschaft nach der Krise mit voller Kraft durchstarten kann.
Die gute Nachricht für die Beschäftigten:
Auch die Höhe des Kurzarbeitergeldes bleibt unverändert. Im April hatte sich die Koalition auf eine Erhöhung der Sätze für die Zeit der Pandemie geeinigt. Normalerweise bekommen Kurzarbeiter 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettolohnes erstattet, derzeit werden ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent und ab dem siebten Monat 80 Prozent des Lohnausfalls erstattet. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es jeweils 7 Prozent mehr. Der Wirtschaftsflügel der Union hätte die höheren Sätze gerne zurückgedreht, konnte sich damit aber nicht gegen die SPD durchsetzen.
Außerdem werden die Überbrückungshilfen für die Wirtschaft, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie der erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis Ende dieses Jahres verlängert.
Quelle: RND.de