28.10.2020
Welche Regeln gelten für die Gastronomie?
Ab dem 2. November werden alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
Bis dahin gilt: Im Gaststätten- und Gastronomiebereich sind Abstände zwischen den einzelnen Tischen und Hygienekonzepte strikt einzuhalten. Es liegt in die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen. Werden falsche persönliche Angaben gemacht, kann ein Mindestbußgeld von 50 Euro erhoben werden. Details regeln die Länder in eigener Verantwortung.
Quelle & Text: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724