17.03.2021
Comeback der Gastronomie
Zwei Städte machen es vor. In Tübingen gibt es jetzt die Möglichkeit, sich ein Tagesticket zu ertesten und damit wieder in das Restaurant, oder auch Kino zu gehen. Dieses Tagesticket bekommt man an den offiziellen Teststation ausgehändigt und kann damit wieder ein fast normales Leben führen.
„Wir koppeln die weiteren Lockerungen an verpflichtende Schnelltests. So sind Öffnungen verantwortungsvoll möglich, und unsere Stadt erwacht endlich wieder zum Leben. Im besten Fall senken wir die Infektionszahlen durch die massive Ausweitung des Testens“, sagt Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer.
Öffnung der Gastro in Vorarlberg: Sperrstunde um 19 Uhr und FFP2 Maskenpflicht: „Dies ist insofern sachgerecht, als in Betriebsstätten der Gastronomie besonders ungünstige epidemiologische Bedingungen herrschen, die entsprechend zu berücksichtigen sind“, so das Sozialministerium.
Was heißt das für die Gastronomie?
Zusätzlich zu dem To-Go Geschäft und Lieferservice, darf ein Restaurant seine Außengastronomie öffnen. Ein Schritt, der sicherlich vielen Gastronomen am 22.03.21 verwehrt bleibt, durch die steigenden Infektionszahlen. Es dürfen bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen. Die AHA Regeln + Kontaktdatenerfassung bleiben bestehen. Gleiches in Vorarlberg. Es gelten die selben Regeln, wie zuletzt vor dem Lockdown.
Wenn bei diesen Lockerung klar zu erkennen ist, dass die Steigerung der Infektionszahlen nicht mit der schrittweisen Öffnung der Gastronomie zusammen hängt, ist das für alle Gastronomen ein Grund zum Aufatmen und ein Lichtblick für die nahe Zukunft, wieder zu öffnen.
Quelle Zitate:
https://www.vienna.at/corona-lockerung-maskenpflicht-beim-vorarlberger-wirt/6924154