15.07.2020
Der Corona-Zuschlag
Einige Gastronomiebetriebe verlangen einen Corona-Zuschlag und weisen ihn auch auf der Rechnung aus. Rund 2 Euro mehr wird in Restaurants aktuell verlangt, um die entstandenen Verluste während der Lockdown-Zeit und den steigenden Aufwand durch Hygienemaßnahmen ausgleichen zu können.
- Doch ist das überhaupt erlaubt?
- Und wie kommt das bei den Gästen an?
- Was sagen die Gastronomen dazu?
Generell ist ein „Corona-Zuschlag“ erlaubt, muss aber im Voraus deutlich angegeben werden und darf im Vergleich zu den anfallenden Kosten nicht übertrieben hoch ausfallen. Statt „Corona-Zuschlag“ liest man häufig auch vom „Hygiene-Zuschlag“.
Die Meinungen der Gäste gehen stark auseinander. Einige beschweren sich. Auf Social Media-Plattformen sind immer wieder negative Kommentare zum Corona-Zuschlag zu finden. Viele Gäste sind aber auch bereit den Zuschlag zu zahlen und verstehen, dass die gestiegenen Kosten für Hygienemaßnahmen und die ausbleibenden Einnahmen durch geringere Sitzplätze zum Handeln fordern. Es gibt auch Gäste, die das neutral sehen, oder denen der Zuschlag gar nicht aufgefallen ist.
Welcher Weg ist nun der Richtige? Corona-Zuschlag: ja oder nein?
Das muss wohl jeder für sich selbst entscheiden. Es scheint aber, dass sich der Trend zum Corona-Zuschlag nicht durchsetzt. Gastronomen hoffen eher auf freundliche Kunden, die gern wiederkommen und vielleicht bereit sind gerade jetzt mehr Trinkgeld zu geben. Das soll aber jedem selbst überlassen bleiben. Die meisten Gastronomen zeigen Verständnis für Kollegen, die sich für einen Hygieneaufschlag entschieden haben. Es ist eine große Solidarität unter den Gastronomen zu spüren.