03.11.2020
Finanzielle Hilfe für die Gastronomie im Lockdown 2.0
Bund und Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Ab Montag, dem 2. November, müssen erneut diverse Betriebe und Dienstleister für einen Monat schließen. Selbstständige und Unternehmer, die vom diesem „Lockdown light“ betroffen sind, sollen anders als im Frühjahr mit bis zu 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes entschädigt werden.
Wer erhält diese finanzielle Hilfe?
Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten vom Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe:
Unternehmen bis 50 Mitarbeiter erhalten 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats (November 2019)
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern erhalten eine prozentuelle Finanzhilfe, die nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt wird (bis zu 70 %)
Insgesamt stellt der Bund für die Finanzhilfen ein Finanzvolumen von bis zur 10 Milliarden Euro zur Verfügung.
Erhält der Gastronom diese Hilfe trotz Außerhausverkauf und Liefergeschäft?
Laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) können auch Gastronomen die Corona-Finanzhilfe beantragen, die Speisen zum Mitnehmen verkaufen und damit also weiterhin eigenen, wenn auch geringeren Umsatz generieren.
Nach aktuellen Informationen sollen die Erlöse dann mit anderen staatlichen Hilfsgeldern zusammengerechnet werden. Die Lücke, die dann bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes bleibt, wird aus dem neuen Programm erstattet.
Muss dieses Geld zurück gezahlt werden?
Es handelt sich um eine Kompensation für die Umsatzeinbußen, die den betroffenen Unternehmen durch den erneuten Lockdown entstehen. Also eine Entschädigung für entstandenen Schaden. Dieser Schadensersatz muss nicht zurückgezahlt werden.
Bekommt man diese Hilfe auch, wenn man im November 2019 noch nicht auf dem Markt war?
Kanzleramtsminister Helge Braun hat am 28.10.2020 im ZDF Heute Journal bestätigt, dass diese Unternehmen leer ausgehen. Für Unternehmen, die jünger als ein Jahr sind, soll es eine Regelung geben. Weitere Details sind noch nicht bekannt.
Wie kann die finanzielle Hilfe beantragt werden?
Das steht bisher noch nicht fest, angedacht ist die vereinfachte Beantragung über die Webseite der Überbrückungshilfe www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz wollen das Programm in den kommenden Tagen der Öffentlichkeit vorstellen.
Werden bereits erhaltene Corona Hilfen angerechnet?
Ja, bereits bewilligte Gelder des Corona Überbrückungsgeldes werden auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe angerechnet. Bei größeren Unternehmen werden für den Zeitraum Kurzarbeitergeld und beantragte Überbrückungsgelder gegengerechnet.
Quelle & Text: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/lockdown-im-november-finanzhilfe-fuer-betroffene-84233775