Sie haben Fragen? Wir versuchen so gut wie möglich zu antworten!
Frage: Darf ich einen Mitarbeiter auch während der Kurzarbeit kündigen?
Antwort: Kündigungen kann der Arbeitgeber auch während der Kurzarbeit aussprechen (sowohl aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen). Alle anderen Aussagen entbehren jeglicher Grundlage. Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen neben den Gründen der Kurzarbeit aber noch weitere Gründe dazukommen. Es muss sich also nach der Einführung der Kurzarbeit die Situation im Unternehmen geändert haben! Dazu existiert ein Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 23.02.2012 (2 AZR 548/10)
Quelle: https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_kuendigung.html