06.07.2021
Rechtliche Basics zum MiLoG & Kontrollen im Gastgewerbe
Seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn, der aktuell bei 9,60 Euro liegt. Dabei bleibt alles in Bewegung: Die Mindestlohn-Kommission tagte im Juni 2018 und empfahl, den gesetzlichen Mindestlohn etappenweise zu erhöhen. Da die Bundesregierung den Vorschlag annahm, steigt der gesetzliche Mindestlohn seitdem jährlich in zwei Schritten: zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro und zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro. Ab dem 1. Januar 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn dann bei 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 bei 10,45 Euro. Doch was sind die Folgen des Mindestlohns für die Gastronomie und Hotellerie? Was hat sich für das Gastgewerbe durch das Mindestlohngesetz verbessert oder verschlechtert? Und welche Sonderregelungen gelten beispielsweise für einzelne Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen? Nur die wenigsten Nicht-NRWler wissen: Hier gilt unter bestimmten Umständen ein über dem gesetzlichen Minimum liegender Mindestlohn, der seit dem 1. August 2019 bei 9,80 Euro liegt. Zollkontrollen werden sich wieder häufen. Detaillierte Informationen zu dem MiLoG in der Gastro finden Sie hier.
Quelle & Text: https://www.gastromatic.de/blog/mindestlohn-gastronomie-gastgewerbe/